«TÜV» - Technischer Überwachungs-Verein

Die Hauptuntersuchung (TÜV) nach §29 STVZO muss bei Fahrzeugen ab dem dritten Jahr im Abstand von 24 Monaten durchgeführt werden. Ein Sachverständiger testet die Fahrzeuge auf ihre Verkehrsicherheit und prüft dabei Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Elektrik, Rahmen, Karosserie, Räder, Reifen, Scheiben, Spiegel, Auspuffanlage und Ausrüstung. Jeden Mittwoch (nächster Termin: 03.09.2014) und bei Bedarf nach individueller Terminabsprache, ist ein Sachverständiger in unserer Werkstatt für Sie da. Bitte bringen Sie Ihren Fahrzeugschein mit.

Wir bringen Ihr Fahrzeug durch den TÜV!


Damit Sie die nächste TÜV-Untersuchung an Ihrem Fahrzeug rechtzeitig durchführen lassen , bieten wir Ihnen einen Erinnerungsservice an. Zudem übernehmen wir die vorherige Untersuchung Ihres Fahrzeuges auf eventuelle Mängel und stellen diese bei Bedarf und auf Wunsch ab, sodass Ihrem Auto die TÜV-Plakette verliehen werden kann.

«AU» - Abgasuntersuchung


Bei der Abgasuntersuchung (AU) werden alle abgas- und umweltrelevanten Bauteile geprüft. Dabei wird festgestellt, ob die Vorgaben des Fahrzeugherstellers bzw. die gesetzlichen Grenzwerte bezüglich der Einstellung von Zündzeitpunkt, Schließwinkel und Drehzahl sowie der Abgasemissionen eingehalten werden. Die AU muss in der Regel alle 24 Monate, bei Fahrzeugen mit U-Kat alle 12 Monate vorgenommen werden. In unserer Werkstatt können Sie die AU zusammen mit dem TÜV durchführen lassen. Bitte bringen Sie dafür Ihren Fahrzeugschein mit.